BAföG
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, soll jungen Menschen eine Ausbildung ermöglichen, wenn sie diese nicht durch eigene Ersparnisse oder finanzielle Zuschüsse der Eltern finanzieren können. Die monatlichen Auszahlungen decken zum Beispiel Miete und Lebenshaltungskosten. Auch für teure Auslandsaufenthalte können Studenten unterstützendes Auslands-BAföG beantragen.
Schüler und Auszubildende müssen BAföG beim Amt für Ausbildungsförderung in ihrer Nähe beantragen. Für Studenten ist das Studentenwerk ihrer Hochschule zuständig. Der Bewilligungszeitraum, über den entschieden wird, beträgt meist ein Jahr. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt die notwendigen Formulare und umfangreiche Hinweise für die Antragstellung bereit.
Die Höhe des BAföGs variiert und ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu zählen zum Beispiel das Vermögen und Einkommen des Beziehers und der Verdienst der Eltern. Spätestens fünf Jahre nach dem Ende der Regelstudienzeit muss die Rückzahlung beginnen, wobei die Höchstsumme, die zurückgezahlt werden muss, 10.000 Euro beträgt. Es gibt allerdings Ausnahmen: Schüler-BAföG muss zum Beispiel nicht getilgt werden. Für die Rückzahlung haben die Absolventen insgesamt zwanzig Jahre Zeit. Meist sind die Schulden aber deutlich früher beglichen.