Ein Studium ist ist eine Investition in sich selbst: Mit 35.000 bis 75.000 Euro muss man für eine Studienzeit von zehn Semestern rechnen, hat das Deutsche Studentenwerk berechnet. Aber es gibt verschiedene Möglichkeiten der Förderung, damit du das Studium nicht allein finanzieren musst.
Finanzielle Unterstützung während Ausbildung und Studium
Kindergeld ab 18 Jahren
Beginnst du nach dem Schulabschluss eine Ausbildung oder ein Studium hast du weiterhin Anspruch auf Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr. Das gilt auch für eine Übergangszeit von bis zu vier Monaten nach der Schule, zum Beispiel wenn du einen Freiwilligendienst leistest. Für den weiteren Bezug von Kindergeld ab der Volljährigkeit müssen deine Eltern einen Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit stellen.
In der Regel wird das Kindergeld an deine Eltern überweisen. Mit ihrer Zustimmung kannst du beantragen, dass das Geld auf dein eigenes Konto ausgezahlt wird – dafür stellst du einen sogenannten Abzweigungsantrag. So bist du weniger abhängig.
Rückerstattung von Bewerbungskosten
Die Agentur für Arbeit kann dich finanziell beim Bewerben unterstützen. Das ist aber aufwendig und gilt nur, wenn tatsächliche Kosten entstanden sind, zum Beispiel für Druck und Versand von Unterlagen. Du musst dich zum einen als arbeitssuchend melden, dann musst du einen Antrag stellen und schließlich deine Kosten durch Belege nachweisen. Wenn du dich online bewirbst und keine Kosten anfallen kannst du dir auch nichts erstatten lassen.
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit. BAB kannst du während einer beruflichen Ausbildung oder berufsvorbereitenden Maßnahmen erhalten. Ein duales Studium oder eine schulische Ausbildung wie zum Beispiel in der Physiotherapie werden nicht unterstützt. Wie viel Geld du über BAB bekommen kannst hängt von verschiedenen Faktoren ab und wird vom Arbeitsamt individuell für dich berechnet.
BAföG
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, soll jungen Menschen eine Ausbildung ermöglichen, wenn sie diese nicht durch eigene Ersparnisse oder finanzielle Zuschüsse der Eltern finanzieren können. Die monatlichen Auszahlungen decken zum Beispiel Miete und Lebenshaltungskosten. Auch für teure Auslandsaufenthalte können Studenten unterstützendes Auslands-BAföG beantragen.
Schüler und Auszubildende müssen BAföG beim Amt für Ausbildungsförderung in ihrer Nähe beantragen. Für Studenten ist das Studentenwerk ihrer Hochschule zuständig. Der Bewilligungszeitraum, über den entschieden wird, beträgt meist ein Jahr. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt die notwendigen Formulare und umfangreiche Hinweise für die Antragstellung bereit.
Die Höhe des BAföGs variiert und ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu zählen zum Beispiel das Vermögen und Einkommen des Beziehers und der Verdienst der Eltern. Spätestens fünf Jahre nach dem Ende der Regelstudienzeit muss die Rückzahlung beginnen, wobei die Höchstsumme, die zurückgezahlt werden muss, 10.000 Euro beträgt. Es gibt allerdings Ausnahmen: Schüler-BAföG muss zum Beispiel nicht getilgt werden. Für die Rückzahlung haben die Absolventen insgesamt zwanzig Jahre Zeit. Meist sind die Schulden aber deutlich früher beglichen.
Wohngeld
Die erste eigene Wohnung kann ganz schön ins Geld gehen. Deswegen haben Auszubildende und Studierende die Möglichkeit, Wohngeld als Mietkostenzuschuss bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu beantragen.
Ob und wie viel Wohngeld dir zusteht, hängt von der Höhe der Miete oder der monatlichen Belastung sowie vom Einkommen aller Haushaltsmitglieder ab. Viele Bundesländer bieten im Internet unverbindliche Wohngeldrechner an. Mit denen kannst du schon vor der Antragstellung prüfen, ob du Anspruch auf Wohngeld hast.
Wichtig: Wer BAföG, Hartz IV oder Berufsausbildungsbeihilfe bezieht, erhält keinen zusätzlichen Zuschuss.
Nebenjob
Viele Studierende suchen sich einen Nebenjob. So können sie neben dem Studium Geld verdienen und Praxiserfahrung sammeln.
Um einen Neben- oder Studentenjob ausüben zu dürfen musst du an einer Hoch- oder Fachhochschule eingeschrieben sein. Das Studium muss zudem weiterhin im Vordergrund stehen. Dein Studentenjob darf also nicht mehr als 20 Stunden pro Woche einnehmen. Es sei denn, du arbeitest ausschließlich in den Semesterferien oder außerhalb der Vorlesungszeiten – zum Beispiel am Wochenende, abends oder nachts. Dann dürfen es bis zu 26 Wochen im Jahr mehr als 20 Wochenstunden sein.
Ein Vorteil von Studentenjobs ist, dass du bis zum vollendeten 25. Lebensjahr familienversichert bist oder deine studentische Krankenversicherung fortbesteht. Außerdem entfallen die Beiträge zur Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Du zahlst nur in deine spätere Rente ein.
Girokonto VR-Vorteilskonto
Spätestens jetzt während Ausbildung oder Studium brauchst du ein eigenes Girokonto, auf das Geld für dich gutgeschrieben und Ausgaben von dir abgebucht werden. Ein Girokonto kannst du ab dem 18. Geburtstag selbst eröffnen, denn du bist volljährig. Wir unterstützen dich mit einem kostenfreien Konto. Komm bei uns vorbei, entweder allein, mit einem Freund oder deinen Eltern.